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Lärmschutz „unbefriedigend“
ICE-Lärmschutz unbefriedigend
Paragraphen sind kein Lärmschutz
Eigenfinanzierter Lärmschutz möglich
Dachau beim Lärmschutz benachteiligt

Dachauer SZ – Lokalausgabe der Süddeutschen Zeitung für den Landkreis Dachau, Fr. 27.04.2001



Eigener Lärmschutz kostet die Stadt Millionen
Maßnahmen sollen dennoch parallel zur Planfeststellungsklage geprüft werden

Von Robert Probst

Dachau – Die Stadt wird wie berichtet gegen den Planfeststellungsbeschluss für den Bau der ICE-Trasse Klage beim Verwaltungsgericht einreichen. Gleichzeitig will die Stadt aber prüfen, „auf eigene Kosten Maßnahmen zur Ergänzung des festgesetzten Lärmschutzes zu ergreifen“. Dies könnte je nach Wandhöhe zwischen zwei und mehr als fünf Millionen Mark kosten.

Lärmexperte Andreas Kottermair vom Büro UTP hatte im Hauptausschuss am Mittwoch zunächst erläutert, dass die Planergänzung im Vergleich zum ersten Plan von 1995 „noch einiges an Lärmschutz gebracht“ habe. Im Vergleich zu 1995 seien im Planfeststellungsbeschluss rund 6600 Quadratmeter mehr Lärmschutzwand vorgesehen. Vor allem die Mittelwände wurden weiter erhöht. Der Abschnitt 81 M bezieht sich auf den Bereich südlich der Amper bis Karlsfeld.

Im Bauamt wurden erste Berechnungen angestellt, was es kosten würde, Wände an mehreren Stellen zusätzlich zum Bahnangebot zu erhöhen. Dies gilt besonders für die beiden „neuralgischen Punkte“ – die Eisenbahnüberführungen an der Münchner und der Schleißheimer Straße. Dort liegen die Weichen, die Mittelwand zwischen S-Bahn und Fernbahngleisen weist demnach große Lücken auf. Hier sollten die Wände nach Meinung von Kottermair erhöht werden, zudem sollten sich die Wände „überlappen“. Die Erhöhung der Wände an diesen Brücken auf 4,5 Meter würde nach Auskunft von Ariane Jungwirth, stellvertretende Bauamtsleiterin, 1,99 Millionen Mark kosten, die Erhöhung auf fünf Meter zusätzlich 2,1 Millionen Mark.

Um das Gewerbegebiet zwischen dem Euro-Spar und der B 471 gegenüber der Wohnanlage Sonnenwinkel – dort sind bisher keine Wände auf der Ostseite vorgesehen – zu schützen, würden weitere 1,1 Millionen Mark auf die Stadt zukommen. Die Stadt gründet ihre Klage ausschließlich auf das Gewerbegebiet. Nur dort hat die Stadt ein Grundstück, das zur Klage berechtigt. Über die selbst gebaute Wände sind Verhandlungen mit der Deutschen Bahn AG nötig. (siehe Kasten)

Stadt sucht noch Mit-Kläger

Dachau – Die Klage der Stadt wird sich nicht gegen den Planfeststellungbeschluss als solchen richten. In Betracht gezogen wird eine „Verpflichtungsklage“ mit dem Ziel, eine Ergänzung der Schallschutzmaßnahmen zu erreichen. Zwar werden auch allgemeine Punkte wie das „Besonders Überwachte Gleis“ (BüG), der Schienenbonus oder die Festschreibung eines Emissionspegels in der Klageschrift enthalten sein, Verbesserungen beim Schallschutz können jedoch immer nur für ein konkretes Anwesen eingefordert werden.

Aus diesem Grund sucht die Stadt bis zum Ablauf der Klagefrist am Montag, 30. April, noch Grundeigentümer, besonders im Bereich der Brücke an der Schleißheimer Straße, die sich der Klage anschließen. Klagen können nur Personen, die bereits im Anhörungsverfahren Mängel beim Lärmschutz moniert haben. Die Stadt bittet die potenziellen Kläger, sich am heutigen Freitag bis 10 Uhr beim städtischen Bauamt (Frau Jungwirth, Tel.: 75-110) zu melden.

Es soll dann eine Art „Prozeßpartnerschaft“ betroffener Anwohner gebildet werden. Die Klageschrift würde Anwalt Herbert Kaltenegger (Labbé und Partner) für die Stadt und die Anwohner ausarbeiten. Das Geld stellt die Stadt zur Verfügung. Prozeßfinanzierung durch Kommunen für Privatleute ist jedoch von Seiten der Rechtaufsicht nicht ganz unstrittig.

rop

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