Allgemein
Bahnausbau / Baustelle
Begriffe / Abkürzungen
Adressen / Links

A
Übersicht
(Aktuelle) Presseberichte

A
Übersicht
(Aktuelle) Presseberichte
A
Berichte
2003
Karlsfelder scheitern ...
Keine Revision gegen Bahnlärm
2002
Mit Tempo 200 durch Allach?
Berichte zur Verhandlung
... "Gang nach Berlin" ...
Bahnanlieger streiten für ...
2001
Karlsfeld klagt ...
Eigener Lärmschutz kostet Millionen
Stadt Dachau klagt ...
BI will ICE-Beschluss anfechten
Gemeinde prüft Klage ...
Lärmschutz „unbefriedigend“
ICE-Lärmschutz unbefriedigend
Paragraphen sind kein Lärmschutz
Eigenfinanzierter Lärmschutz möglich
Dachau beim Lärmschutz benachteiligt

Dachauer SZ – Lokalausgabe der Süddeutschen Zeitung für den Landkreis Dachau, 10.03.2001



KOMMENTAR

Paragraphen sind kein Lärmschutz

Von Robert Probst

Mehr als 2000 Einwender und viele Tausende tatsächlich Lärm- Betroffener dürfen sich wieder einmal bestätigt sehen – in ihren Urteilen über die Deutsche Bahn AG. Die Aufsichtsbehörde – und gleichzeitig der Überwacher der Finanzen – der DB AG, das Eisenbahnbundesamt (EBA), hat im Eilverfahren einen Planfeststellungsbeschluss für Dachau und Karlsfeld vorgelegt, der erneut die Frage nach der Notwendigkeit dieses Amtes aufwirft. Pauschal und allein mit dem Hinweis auf die gesetzlichen Bestimmungen wurde die Forderung nach einem optimalen Lärmschutz zurückgewiesen. In Sachen Lärmschutz ziehen DB und EBA an einem Strang.

Selbstverständlich muss die Bahn sparen angesichts der miserablen Finanzlage des Unternehmens. Und selbstverständlich muss sie auf die Erfüllung der Gesetze achten. Was aber die Bahn nach vielen Jahren Streit immer noch nicht einsehen will: Die Akzeptanz der Bürger für die Bahn wird auf diese Weise nicht gefördert. Da hilft auch nicht der Hinweis auf einen besseren S- Bahn-Takt und auch nicht das zynische Angebot, Lärmschutzwände könnten auch durch „Dritte“ finanziert werden.

Hier geht es aber nicht um Paragraphen und Rechentricks, sondern um die moralische Verpflichtung eines Staatsunternehmens. Aber die Bahn rechnet im schlimmsten Fall mit einem Erfolg vor Gericht. Diese Kosten könnte man sich sparen: mit ein paar Quadratmeter Lärmschutzwand mehr.

Impressum
nach oben