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Begriffe / Abkürzungen

ABS Ausbaustrecke.
AE (Zugart) Autoreisezug.
Aktiver SS Schutzmaßnahme zur Verringerung der Schallemissionen beim Verursacher.
Akustik 03 siehe Schall 03.
AW Außenwohnbereich.
BA Bezirksausschuß.
BayVerwG Bayerisches Verwaltungsgericht.
BayVerwGH Bayerischer Verwaltungsgerichtshof.
Beurteilungs-
 pegel
Der Beurteilungspegel dient zur Kennzeichnung der Immissionen. Er wird bestimmt aus den relevanten Emissionspegeln, den Pegeldifferenzen auf den jeweiligen Ausbreitungswegen und der Korrektur für die »geringere« Störwirkung des Schienenverkehrslärms. Beurteilungspegel werden für die Zeiträume Tag (6 bis 22 Uhr) und Nacht (22 bis 6 Uhr) angegeben.
BI Bürgerinitiative.
BImSchG Bundesimmissionsschutzgesetz vom 21. März 1974 in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Mai 1990.
16. BImSchV 16. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung) vom 12. Juni 1990.
BüG Besonders überwachtes Gleis.
BV Bürgervereinigung.
BVerwG Bundesverwaltungsgericht.
dB, dB(A) Dezibel, A-bewertet: Durch die Frequenzbewertung A nach DIN IEC 651 (Schallpegelmesser, 12/1981) wird die Frequenzabhängigkeit der Empfindlichkeit des Gehörs näherungsweise berücksichtigt. Schallpegel mit dieser Frequenzbewertung werden A-bewertete Schallpegel oder auch A-Schallpegel genannt.
D-Zug (Zugart) Schnellzug.
DB AG Deutsche Bahn AG.
DG (Zugart) Durchgangs-Güterzug.
E-Zug (Zugart) Eilzug.
EBA Eisenbahnbundesamt.
EC (Zugart) Eurocity-Zug (lokbespannt) - ein international verkehrender IC-Zug.
EO Emissionsort.
Emission Störung, die vom Verursacher ausgeht. Diese kann aus Lärm, Erschütterungen, Abgasen, Staub, Rauch etc. bestehen.
Emissions-
 pegel
Der Emissionspegel in dB(A) ist der Mittelungspegel in 25 m Abstand, 3,5 m Höhe ü.SO von der Achse des betrachteten Gleises bei freier Schallausbreitung. Er dient als Ausgangsgröße für die Berechnung des Beurteilungspegels.
FD-Zug (Zugart) Fernschnellzug.
G Gewerbegebiet.
Fernbahn Sämtlicher Zugverkehr, ausgenommen S-Bahnen.
GZ-F (Zugart) Ferngüterzug.
GZ-S (Zugart) Schneller Güterzug.
IC (Zugart) Intercity-Zug (lokbespannt).
ICE (Zugart) Intercity-Express (IC-Triebzug). U.a. Triebkopf: Baureihe 401, Mittelwagen: Baureihen 801 (1. Klasse-Wagen), 802 (2. Klasse-Wagen), 803 (Wagen mit Sondereinrichtungen), 804 (Speisewagen).
ICG (Zugart) Inter-Cargo Güterzug.
ICGE (Zugart) Inter-Cargo Güter-Expresszug.
Immission Störung, die beim Geschädigten ankommt (siehe: Emission).
Immissions-
 ort
... ist der Punkt, für den der Beurteilungspegel berechnet wird.
IO Immissionsort.
IR (Zugart) Interregio - ein Zug, der regional IC-Züge ergänzt und aus Fahrzeugen der IC-Bauart gebildet wird.
Lm,E Emissionspegel.
Lr Beurteilungspegel.
M Mischgebiet.
MESZ Mitteleuropäische Sommerzeit.
MEZ Mitteleuropäische (Winter-) Zeit.
LfU Landesamt für Umweltschutz (Bayern).
Mischbetrieb Sowohl Personen- als auch Güterverkehr findet auf denselben Gleisstrecken statt.
Mittelungs-
 pegel
Der Mittelungspegel dient zur Kennzeichnung der Stärke von Geräuschen mit zeitlich veränderlichen Schallpegeln. In seine Höhe gehen Stärke und Dauer jedes Schallereignisses während des Zeitraums ein, über den gemittelt wird.
N (Zugart) Nahverkehrs-Zug.
n.B. nördliche Breite (Breitengrad).
NG (Zugart) Nahverkehrs-Güterzug.
NBS Neubaustrecke.
Obb. Oberbayern.
ö.L. östliche Länge (Längengrad).
PA Planungsabschnitt.
Passiver SS Schutzmaßnahme zur Verringerung der Schallimmissionen beim Geschädigten.
PBDE Planungsgesellschaft Bahnbau Deutsche Einheit mbH.
RB (Zugart) Regional-Bahn.
Rbf Rangierbahnhof.
RE (Zugart) Regional-Express.
RL (Zugart) Rollende Landstraße, LKW-Transport mit Personenwägen.
RvObb Regierung von Oberbayern (Anhörungsbehörde).
S Sondergebiet.
S-BK (Zugart) S-Bahn (Kurzzug, 65 m Länge) der Baureihe ET 402.
S-BL (Zugart) S-Bahn (Langzug, 195 m Länge) der Baureihe ET 402.
S-BV (Zugart) S-Bahn (Vollzug, 130 m Länge) der Baureihe ET 402.
Schall 03 Richtlinie zur Berechnung der Schallimmissionen von Schienenwegen. Eine Schrift der Reihe »Information - Deutschen Bundesbahn, Bundesbahn-Zentralamt München - Akustik 03«, Ausgabe 1990.
Schall-
 emission
... ist der von einer Schallquelle oder einer Ansammlung von Schallquellen (z.B. Eisenbahnstrecke, Umschlagbahnhof) abgestrahlte Schall. Die Stärke der Schallemission wird durch den Emissionspegel beschrieben.
Schall-
 immission
... ist der auf ein Gebiet oder einen Punkt eines Gebietes (Immissionsort) einwirkende Schall. Die Stärke der Schallimmission wird durch den Beurteilungspegel beschrieben.
SE (Zugart) Stadt-Express.
SG (Zugart) Schnell-Güterzug.
SO Schienenoberkante.
SS Schallschutz.
SSWd Schallschutzwand.
SSWl Schallschutzwall.
UBA Umweltbundesamt.
UEG (Zugart) Übergabezug.
ü.SO über Schienenoberkante.
VBI Vereinigte Bürgerinitiativen.
W Wohngebiet.
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