Allgemein
Bahnausbau / Baustelle
Begriffe / Abkürzungen
Adressen / Links

A
Übersicht
(Aktuelle) Presseberichte

A
Übersicht
(Aktuelle) Presseberichte
A
Berichte
2003
Karlsfelder scheitern ...
Keine Revision gegen Bahnlärm
2002
Mit Tempo 200 durch Allach?
Berichte zur Verhandlung
... "Gang nach Berlin" ...
Bahnanlieger streiten für ...
2001
Karlsfeld klagt ...
Eigener Lärmschutz kostet Millionen
Stadt Dachau klagt ...
BI will ICE-Beschluss anfechten
Gemeinde prüft Klage ...
Lärmschutz „unbefriedigend“
ICE-Lärmschutz unbefriedigend
Paragraphen sind kein Lärmschutz
Eigenfinanzierter Lärmschutz möglich
Dachau beim Lärmschutz benachteiligt

Dachauer Nachrichten – Lokalausgabe des Münchner Merkur für den Landkreis Dachau, 25.01.2002


Wegen Lärmschutz „Gang nach Berlin“ immer wahrscheinlicher
Bürgeriniativen wollen Vorrechte der Bahn nicht länger hinnehmen

Dachau-Karlsfeld (red) - Bei den Bürgerinitiativen Dachau und Karlsfeld gegen den Bahnlärm durch den ICE geht man nach der jüngsten Verhandlung vor dem bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München (wir berichteten) immer mehr davon aus, dass es zu einer Revision beim Bundesverwaltungsgericht in Berlin kommen könnte. Denn teilweise drängte sich der Eindruck auf, als wolle das Gericht auch in dieser Klage nicht von seiner Linie abweichen, die es bei der Klage der Bürgerinitiative Augsburg eingeschlagen hatte, auch wenn die Verhandlung am vergangenen Dienstag in wesentlich entspannterer Atmosphäre abgelaufen sei als bei der BI Augsburg.

Für die Bürgerinitiativen wäre der „Gang nach Berlin“ die letzte Möglichkeit, die ihrer Meinung nach nicht gerechtfertigten Sonderregeln zu Gunsten der Bahn und zu Ungunsten der Betroffenen zu durchbrechen und berechtigte Forderungen zu besserem Lärmschutz durchzusetzen.

Bei dem geplanten, viergleisigen Ausbau der Hochgeschwindigkeitsstrecke hadelt es sich bekanntlich um ein „Jahrhundertbauwerk“. Vorläufig sollen je Tag/Nacht 436 Züge verkehren – mit steigender Tendenz. Das werde, so die BI, bestätigt durch ganzseitige Werbeanzeigen der Bahn, in denen auf eine Zunahme des Güterverkehrs um bis zu 65 Prozent bis zum Jahr 2015 hingewiesen wird. Dadurch würden sich die Lebensbedingungen jetzt und bei den kommenden Generationen drastisch verschlechtern.

Seit fünf Jahren kämpft die Karlsfelder Bürgerinitiative mit Unterstützung der Münchner Anwaltskanzlei Labbe und Partner gegen die Deutsche Bahn AG für die Einhaltung der gesetzlichen Grenzwerte mit aktivem Lärmschutz. Nachdem die Bahn AG außer den mit der zweiten Planauslegung zugesagten Verbesserungen nicht bereit war, weitere Nachbesserungen anzubieten, wurden stellvertretend für alle lärmbetroffenen Bürger geeignete Kläger ausgesucht, um – in Abstimmung mit Gemeinderat und Bürgermeister – den Rechtsweg zu beschreiten.

Bei der BI Karlsfeld betont man, dass es wirklich um die Erhaltung der oft nur mit großen Anstrengungen geschaffenen Werte von Grund-, Haus- oder Wohnungseigentum geht. Außerdem stünden auch auf dem Spiel Lebensqualität und Gesundheit. Denn es sei wissenschaftlich nachgewiesen, dass Lärm gesundheitliche Schäden, z. B. an Gehör und Nerven, und vor allem Herz-Kreislauferkrankungen verursachen kann. Wenn man nicht jetzt seine berechtigten Forderungen nach besserem Lärmschutz einklage, werde später dazu nicht mehr die Gelegenheit bestehen.

Enttäuscht war man bei den Bürgerinitiativen auch über das Verhalten des Eisenbahn-Bundesamtes (EBA) vor Gericht. Es habe einseitig die Interessen der Bahn AG vertreten, obwohl es doch eine unabhängige Überwachungs- und Kontrollbehörde sein sollte.

Wenn auch, wie berichtet, sowohl die Bürgerinitiativen als auch die Bahn AG noch die Gelegenheit bekommen haben, schriftlich eine zusammenfassende Darstellung aus ihrer jeweiligen Sicht dem bayerischen Verwaltungsgerichtshof zukommen zu lassen, so hält man es bei den Bürgerinitiativen doch für nicht unwahrscheinlich, dass die Privilegien der Bahn – Schienenbonus und das „Besonders überwachte Gleis“/BüG – nicht gekippt werden.

Zu einer weiteren mündlichen Verhandlung vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof wird es voraussichtlich nicht mehr kommen. Das Urteil wird erwartet nach Eingang der genannten beiden Schriftsätze.

Impressum
nach oben