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Dachauer SZ – Lokalausgabe der Süddeutschen Zeitung für den Landkreis Dachau, Nr. 75, 30.03.2001
Gemeinde prüft Klage gegen ICE-Beschluss Anwalt und Fachgutachter sehen diverse Ansatzpunkte für eine juristische Auseinandersetzung Von Anita Naujokat Das Ergebnis sei insofern unbefriedigend, als das Ziel von fünf Meter hohen Schallschutzwänden um einen Meter verfehlt worden sei. Zufriedenstellend sei, dass, verglichen mit der ursprünglichen Planung der Bahn, doch ein höherer Schallschutz erreicht worden sei. Juristische Ansatzpunkte ergäben die Fragen, ob ein Planungshorizont bis 2010 für den Lärmschutz ausreichend sei, bei der Festlegung eines verbindlichen Lärmpegels, des Schienenbonuses und des „Besonders überwachten Gleises“. Bei der Lärmpegelüberschreitung in der Nacht sei zu fragen, ob diese über passive Schutzmaßnahmen wie Fenster und Lüftungseinrichtungen kompensiert werden könnten oder ob nicht alles über aktive Maßnahmen wie Lärmschutz gemacht werden müsse. Auch seien formale Fehler im Beschluss enthalten, die angegriffen werden könnten. „Wenn wir unsere Bebauungspläne so handhaben würden, wie das Eisenbahnbundesamt den Planfeststellungsbeschluss, würden wir sie um die Ohren gehauen bekommen“, sagte Bürgermeister Fritz Nustede (SPD). Vor dem Hintergrund sieht Kaltenegger „durchaus gute Chancen“, zu klagen. Ziel sei, den aktiven Lärmschutz zu erhöhen, den Bereich für passiven Lärmschutz auszuweiten und einen Emissionspegel für den Lärm, der von der Bahn ausgehen darf, zu definieren. Dazu ginge es auch um Erschütterungen. Sachverständiger Gerhard Steger warnte davor, nur die nächsten kleinräumigen Baugebiete wie am Erlenweg im Auge zu haben. „Der Krach verteilt sich über das ganze Gemeindegebiet und gilt die nächsten 40 Jahre für alle künftigen Siedlungsgebiete.“ Hauptmangel sei der Schienenbonus, bei dem die Bahngeräusche um fünf dB(A) heruntergerechnet würden. Damit käme man in einen Bereich, von dem man heute schon wisse, das eine Gesundheitsgefährdung nicht ausgeschlossen werden könne. Als nächster Schritt soll genau geprüft werden, welche Chancen Gemeinde und BI für eine Klage haben. Die Klage muss bis 28. April eingereicht sein. Danach ist noch sechs Wochen Zeit, dies zu begründen. |
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