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Dachauer Nachrichten – Lokalausgabe des Münchner Merkur für den Landkreis Dachau, 13.03.2003


Keine Revision gegen Bahnlärm
Bundesverwaltungsgericht weist Antrag der BI Karlsfeld zurück


Dachau/Karlsfeld (re) – Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die Beschwerde der Bürgerinitiative "Karlsfeld gegen Bahnlärm", die Revision gegen eine ablehnende Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs München zuzulassen, abgewiesen. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hatte zunächst eine Klage der Bürgerinitiative wegen der hohen Lärmbelästigung zurück gewiesen und dann die Revision zum Bundesverwaltungsgericht für unzulässig erklärt.

Das oberste Verwaltungsgericht Deutschlands kam zu dem Schluss, dass durch die Klage der Karlsfelder Bürgerinitiative keine allgemeinen Rechtsfragen betroffen sind. Die Sachfragen aber seien Angelegenheit der vorherigen Instanzen. Doch wichtig findet es Rechtsanwalt Herbert Kaltenegger, dass laut Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts die Prüfung des Spitzen-Lärmpegels bei der Planung zu berücksichtigen sei.

Ferner sei interessant, so der Anwalt der Bürgerinitiative, die Aussage des Bundesverwaltungsgerichts zum mittleren Pegelstand beim "besonders überwachten Gleis". Gehe man bei einem normalen Gleis von einem mittleren Pegel von 51 Dezibel aus (errechnet aus den Ruhepausen auf dem Gleis und der Zeit des vorbei donnernden Zuges), so sinke dieser mittlere Pegel durch das regelmäßige Schleifen der Gleise bis auf 45 Dezibel, um dann wieder langsam auf 51 anzusteigen. Hier geht die Bahn von einem Mittel von 48 dB aus. Zu ermitteln aber sei dieses physikalisch, so das Bundesverwaltungsgericht, so dass sich ein Mittel von 49 ergebe. Dies kann sich laut Kaltenegger positiv auf die Klagen anderer Bürgerinitiativen, die noch nicht entschieden wurden, auswirken (München-Obermenzing, Nymphenburg-Allach, Dachau-Nord und Hebertshausen-Walpertshofen).

Sehr enttäuscht vom Verhalten des Bundesverwaltungsgerichts ist Hansjörg Lassen, Sprecher der Karlsfelder Bürgerinitiative, für die der Rechtsweg nun ausgeschöpft sei. Man sei hier der Willkür der Richter ausgesetzt, die sich in ihrer Begründung immer wieder auf voraus gegangene Urteile des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs gestützt hätten. Nach Lassens Beurteilung wollte das Bundesverwaltungsgericht aber von seiner bisherigen, ablehnenden Haltung nicht abweichen, um finanzielle Folgen, die ein verbesserter Lärmschutz bundesweit nach sich ziehen würde, zu verhindern.

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