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Dachauer SZ – Lokalausgabe der Süddeutschen Zeitung für den Landkreis Dachau, 14.03.2003



Bundesverwaltungsgericht lässt Revision nicht zu

Karlsfelder scheitern mit Lärmschutz-Klage
Bürgerinitiative zeigt sich "sehr enttäuscht" / Auswirkungen auch auf weitere Verfahren

Von Robert Probst

Dachau / Karlsfeld – Das Bundesverwaltungsgericht in Berlin hat eine Revision der Klage wegen Lärmschutz an der ICE-Strecke nicht zugelassen. Mehrere Karlsfelder Bürger hatten Beschwerde gegen ein Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs eingelegt. Nun haben die Karlsfelder keine Chance mehr, sich einen besseren Lärmschutz vor Gericht zu erstreiten.

Wie berichtet hatten rund 30 Bürger aus Dachau und Karlsfeld gegen den Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahnbundesamts zum ICE-Ausbau Klage erhoben. Sie forderten einen besseren Lärmschutz, den die DB AG aus Sicht der Kläger vor allem aus Kostengründen nicht gewähren wollte. In der ersten Instanz hatte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) am 12. April 2002 die Klage zurückgewiesen – und der Bahn allerdings auferlegt, an zwei Stellen in Dachau die geplanten Lärmschutzwände noch weiter zu erhöhen.

Die Dachauer Bürger akzeptierten dieses Urteil als partielle Verbesserung, nicht so die Karlsfelder, denen kein weiteres Zugeständnis gemacht worden war. Deshalb strengten sieben Bürger eine Beschwerde auf Zulassung der Revision bei der nächsthöheren und höchstrichterlichen Instanz, dem Bundesverwaltungsgericht, an. Am 11. Februar entschied der 9. Senat des Gerichts, die Beschwerde zurückzuweisen.

Die Richter argumentierten, die Beschwerde könne "keinen Erfolg haben". Die Kläger hätten nicht die erforderlichen "erheblichen Verfahrensmängel" nachweisen können. Auch habe der Fall keine "grundsätzliche Bedeutung", die eine höchstrichterliche Entscheidung nahe lege. Die Kläger hatten mit Hilfe des Rechtsanwalts Herbert Kaltenegger (Labbé und Partner) und des Lärm- Gutachters Gerhard Steger vor allem die beiden "Lärm-Gutschriften", die sich die Bahn bei der Bewertung des Lärm anrechnen darf, angegriffen: den "Schienenbonus" und das "Besonders überwachte Gleis". Diese Argumente wurden jedoch vom Bundesverwaltungsgericht nicht als Rechtsfragen, sondern als "Sachverhaltsfragen" eingestuft, die nicht vor Gericht geklärt werden könnten. Ansonsten verwies der Senat stets auf seine allgemein als bahnfreundlich bezeichnete Rechtssprechung.

Der Sprecher der Karlsfelder Bürgerinitiative für mehr Lärmschutz, Hansjörg Lassen, zeigte sich in einer ersten Reaktion "sehr enttäuscht". Man habe sich gute Chancen ausgerechnet, in der Revision noch etwas zu erreichen. Er frage sich, wie nun noch Sachverhaltsfragen geklärt werden sollten, nachdem der Rechtsweg für die Karlsfelder Bürger ausgeschöpft sei. Die Richter hätten wohl deshalb so entschieden, um "unabsehbare finanzielle Folgen, die ein verbesserter Lärmschutz bundesweit nach sich zieht, zu vermeiden". Nun müssen auch die Bürger von Dachau-Nord und Hebertshausen sowie Allach und Obermenzing entscheiden, wie es mit ihren Klagen weitergeht. Deren Verfahren vor dem VGH ruhen derzeit, da man zunächst den Ausgang des Karlsfelder Verfahrens prüfen wollte.
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