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Dachauer SZ – Lokalausgabe der Süddeutschen Zeitung für den Landkreis Dachau, Sa./So. 19./20.01.2002 Am Dienstag beginnt die Verhandlung vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof Bahnanlieger streiten für besseren Lärmschutz Von Robert Probst Die Verwaltungsstreitsache „Stadt Dachau und 21 andere gegen Bundesrepublik Deutschland“ ist für die Vereinigten Bürgerinitiativen im Landkreis einer der wichtigsten Termine in ihrem mehr als zehnjährigen Kampf für einenoptimalen Lärmschutz. Die beiden Kommunen, die auch als Grundeigentümer ihre Rechte geltend machen, haben die Kosten für das Verfahren übernommen. Die Klage richtet sich gegen das Eisenbahnbundesamt, das aufgrund der Berechnungen der Deutschen Bahn AG die jeweiligen Planfeststellungsbeschlüsse erarbeitet. Die Bürger sehen in dem Beschluss für den Abschnitt 81 M (Dachau-Süd und Karlsfeld) ihre Rechte auf einen ausreichenden Lärmschutz nicht gewahrt. Damit die Lärmgrenzwerte eingehalten werden, hatten die Bürgerinitiativen Lärmschutzwände von fünf Metern Höhe gefordert. Die Bahn AG dagegen hatte zunächst die Lärmprognose „heruntergerechnet“, so der Vorwurf der Bürger, und dann dem Bau höherer Wände unter Hinweis auf unverhältnismäßig hohe Kosten nicht zugestimmt. Die Klage vertritt Anwalt Herbert Kaltenegger (Labbé und Partner). Er wird nicht einfach höhere Wände fordern, sondern die zugrunde liegenden Rechtsnormen angreifen, wie etwa den Schienenbonus oder das „besonders überwachte Gleis“. Eine Prognose will er nicht wagen, zumal der VGH erst im vergangenen Jahr eine ähnliche Klage von Bürgern aus Augsburg abgewiesen hatte. Doch er sieht gute Ansatzpunkte. So sei etwa dieser Beschluss „der schlechteste im ganzen Bereich“. In Dachau-Nord und Allach sei die DB den Bürgern sehr viel weiter entgegengekommen. Die Bürgerinitiativen haben inzwischen die Anwohner aufgefordert, der Verhandlung am Dienstag (VGH, Ludwigstraße 23, Saal 4, EG, Beginn 9 Uhr) beizuwohnen, um „unsere gemeinsame Stärke zu signalisieren“. Sprecher Hansjörg Lassen sieht sich auch durch ein neues Urteil des Bundesverwaltungsgerichts bestärkt. Denn die Bürger „sind fest entschlossen, in die Revision zu gehen“. |
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