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Karlsfeld klagt ...
Eigener Lärmschutz kostet Millionen
Stadt Dachau klagt ...
BI will ICE-Beschluss anfechten
Gemeinde prüft Klage ...
Lärmschutz „unbefriedigend“
ICE-Lärmschutz unbefriedigend
Paragraphen sind kein Lärmschutz
Eigenfinanzierter Lärmschutz möglich
Dachau beim Lärmschutz benachteiligt

Dachauer SZ – Lokalausgabe der Süddeutschen Zeitung für den Landkreis Dachau



ICE-Lärmschutz: Sisyphos lässt grüßen
Den Kampf Dachauer und Karlsfelder Bürger für mehr Lärmschutz an der ICE-Trasse kommentiert Robert Probst:

Es ist wie bei Sisyphos. Mit großer Mühe und Akribie bauen Anwälte, Gutachter und Bürger unter Hinweis auf die Gesetze ihre Argumente für einen optimalen aktiven Lärmschutz an der künftigen ICE-Strecke auf, rollen also gleichsam den schweren Felsbrocken dem Ziel entgegen. Doch kaum sind sie oben angekommen, stehen dort milde lächelnde Beamte, Bahnmanager und Richter, verweisen auf die Gesetzeslage und lassen den Felsen wieder zu Tal holpern. Unter dieser Prämisse muss man den Vereinigten Bürgerinitiativen großen Respekt zollen, denn sie sind mit hohem personellen und finanziellen Aufwand inzwischen sozusagen am vorletzten Berg ihres Kampfes für mehr Lärmschutz angekommen, beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof. Darüber steht nur noch das Bundesverwaltungsgericht in Berlin, das das ungleiche Kräftemessen eines Tages wohl beenden wird. Denn wie bei Sisyphos ist es so, dass die Bürger, obwohl sie den gesetzlichen Anspruch auf die Einhaltung von Lärmgrenzwerten haben, nicht an ihrem Ziel ankommen können. Das liegt einerseits an der juristischen Auslegung der Paragrafen. Da ein Gesetz gar nicht immer eindeutig formuliert sein kann, werden zumeist vor Gericht Regularien erfunden, die hier alle zu Gunsten der Bahn ausgefallen sind. Dazu kommt die Konstruktion des Eisenbahnbundesamts. Dieses Amt ist einerseits Aufsichts- und Kontrollbehörde der DB AG, erlässt also auch die umstrittenen Planfeststellungsbeschlüsse, gegen die gerade geklagt wird, ist aber gleichzeitig auch dafür zuständig, Verordnungen zugunsten der Bahn zu erlassen und hat darauf zu achten, dass Baukosten nicht aus dem Ruder laufen. Die Interessen der Bürger werden in diese Betrachtungsweise nicht mit einbezogen. Gleichwohl haben die Dachauer und Karlsfelder bessere Chancen als andere Kläger an anderen Strecken zuvor. Selten haben Experten einen derart schnell zusammengeschusterten und schlecht begründeten Planfeststellungsbeschluss gesehen. Der Gesetzgeber muss schleunigst die allzu enge Verflechtung von Behörde und Bahn entwirren, damit sich zumindest annäherungsweise Gleichheit der Mittel einstellt. Anders wird die Sisyphos-Quälerei kaum zu beenden sein.



Nach der mündlichen Verhandlung zum Lärmschutz entlang der ICE-Trasse
Kläger zwischen Hoffnung und Enttäuschung

Anwalt Kaltenegger: „Fall steht auf des Messers Schneide“ / BI-Sprecher Lassen: Bahn wird bevorzugt

Von Robert Probst


München/Dachau Verhalten optimistisch blicken die Kläger nach der mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgerichtshof in Sachen Lärmschutz an der ICE-Trasse in die Zukunft. Enttäuscht zeigten sich die Bürger aus Dachau und Karlsfeld darüber, dass weder das Eisenbahnbundesamt (EBA) noch die Deutsche Bahn AG Nachbesserungen beim Lärmschutz zugestimmt haben.

Wie berichtet, hatten sich in zehnstündiger Verhandlung vor dem 20. Senat des Verwaltungsgerichtshof Bahn und EBA vom Vorsitzenden Richter, Werner Reiland, nicht zu Erhöhungen der Lärmschutzwände an „problematischen Stellen“ bewegen lassen. Allein dieses Vorgehen des Vorsitzenden Richters werteten die 33 Kläger, darunter die Stadt Dachau, als ein gutes Zeichen. Denn im Januar 2001 hatte derselbe Senat eine ähnliche Klage von Bürgern aus Augsburg strikt abgewiesen.

Dennoch wird kaum erwartet, dass der Senat seine eigene Rechtssprechung, etwa zum Schienenbonus oder dem Bahnbonus des Besonders überwachten Gleises im Fall Dachau und Karlsfeld wieder aufhebt. Möglicherweise könnte aber eine partielle Nachbesserung laut der diversen Klageanträge erreicht werden. Der Anwalt der Bürger, Herbert Kaltenegger, sprach im Anschluss an die Verhandlung von einem „Fall, der auf Messers Schneide steht“. Das EBA und die Bahn versuchten mit aller Kraft, das „rettende Ufer zu erreichen“. Jedoch sei es in der Verhandlung gelungen, einige Teilergebnisse, etwa die Festschreibung von Grenzwerten beim sekundären Luftschall zu erreichen.

Enttäuscht zeigten sich die Juristin der Stadt Dachau, Kerstin Marcks, und die stellvertretende Bauamtsleiterin Ariane Jungwirth. Trotz „dichter Argumente“ habe es keine Zugeständnisse gegeben. Die Situation sei nun auch schwieriger geworden, da das EBA durch die nachträgliche Begründung für den Planfeststellungsbeschluss diesen schwerer angreifbar mache.

Heftige Kritik am EBA übte der Sprecher der Vereinigten Bürgerinitiativen, Hansjörg Lassen. Das EBA agiere keineswegs als „Kontroll- und Aufsichtsbehörde“, sondern stehe auf Seiten der Bahn. Erneut kündigte Lassen an, bei einer Niederlage in Revision zu gehen. (Seite 4)



Teilerfolge für ICE-Kläger nach zähem Ringen
Eisenbahnbundesamt sieht keinen Handlungsbedarf / „Keine Besserstellung“ im Südabschnitt


München Die Fronten beim Verfahren „Stadt Dachau und andere gegen Bundesrepublik Deutschland“ vor dem Verwaltungsgerichtshof (VGH) am Dienstag waren klar: Die 33 Kläger fordern, dass die Lärm-Grenzwerte der 16. Bundesimmissionsschutzverordnung mit aktivem Lärmschutz, also mit Wänden, eingehalten werden. Das beklagte Eisenbahnbundesamt (EBA) und die beigeladene Deutsche Bahn AG beantragen die Abweisung der Klage. Die Thematik ist seit den Erörterungsterminen hinlänglich bekannt und doch waren insgesamt zehn Stunden nötig, um nur die „Highlights“, wie es der Vorsitzende Richter, Werner Reiland, bezeichnete, zu besprechen.

Reiland rügte zu Beginn das Vorgehen des EBA, das den Planfestellungsbeschluss für Dachau-Süd und Karlsfeld „fix anderen Ortes gefertigt“ habe und nicht die eigentlich zuständige Außenstelle München. Auch sei „unerfreulich“, dass das EBA noch kurz vor der Verhandlung eine Begründung des Beschlusses, bei dem sämtliche Bürgeranträge abgelehnt worden waren, nachgereicht hatte. Reiland: „Die Wurzel des Übels ist, dass der Beschluss seine Substanz erst relativ spät erhalten hat“.

Über die „Klassiker“ Schienenbonus und Besonders überwachtes Gleis wurde wie immer heftig diskutiert. Die Kläger versuchten, diese Boni für die Bahn zu erschüttern. Auch Wolfgang Hendlmeier vom Landesamt für Umweltschutz unterstützte hier als unabhängiger Gutachter die Position der Kläger. Der Schienenbonus beruhe auf Befragungen von Menschen, die an der Bahn wohnen, auf deren Strecke aber weniger als 300 Züge fahren. Im Bereich Dachau werden es 436 sein – 280 Fernzüge und 156 S-Bahnen am Tag. Auch bei der Berücksichtigung von Weichen als Lärmquelle liege hier „keine optimierte Planung“ vor, sagte Hendlmeier, der „Lästigkeitsfaktor“ sei nicht berücksichtigt worden.

Beim Lärmschutz wurde erneut die „Verhältnismäßigkeit der Kosten“ lange diskutiert. Klägeranwalt Herbert Kaltenegger betonte, es werde keinesfalls die billigste Wand vom Gesetzgeber gefordert. Die Kläger führten an, dass sowohl in Dachau-Nord als auch in Allach-Obermenzing höhere Wände planfestgestellt worden seien. So gebe es in Allach im Bereich von Weichen fünf Meter hohe Außenwände. Auch Richter Reiland deutete an, es stehe im Raum, dass der südliche Abschnitt „besser gestellt sei“. Dies wies Projektjurist Frank Berka vom EBA zurück. Es gebe „keine Ungleichbehandlung vom EBA“. Trotz des Hinweises von Seiten des LfU, eine Erhöhung der Wände von vier auf fünf Meter würde vor allem in Weichenbereichen deutliche Lärmverminderungen bringen, blieben Bahn und EBA unnachgiebig. Der Vorschlag des Kläger-Gutachters Andreas Kottermair, in Dachau könnte man durch punktuelle Erhöhungen der Wände mit Mehrkosten von weniger als 200 000 Euro mehr als 170 Wohneinheiten Verbesserungen erzielen, beeindruckte die Bahn ebenso wenig. Auch für ein Lärmschutzkonzept von Gerhard Steger in Karlsfeld sah Berka „keinen Handlungsbedarf“.

Einen kleinen Erfolg konnten die Kläger aber beim sekundären Luftschall verzeichnen. Nach „interner Beratung“ zwischen EBA und DB AG wurden flugs verbindliche Grenzwerte von 30 bzw. 40 Dezibel in Innenräumen festgelegt. Das Urteil wird im Frühjahr/Sommer erwartet. Robert Probst



Klage gegen den ICE-Beschluss vor dem Verwaltungsgerichtshof
Bahn AG ist zu keinen Zugeständnissen bereit

Trotz Bemühungen des Vorsitzenden Richters geht die DB nicht auf einen Vergleich ein / Zehnstündige Verhandlung

Von Robert Probst


München Ohne konkretes Ergebnis ist die mündliche Verhandlung der Klage von 33 Bürgern aus Dachau und Karlsfeld vor dem Verwaltungsgerichtshof in München gegen den ICE-Planfeststellungsbeschluss geblieben. Weder das Eisenbahnbundesamt noch die DB AG waren trotz mehrerer deutlicher Hinweise des Vorsitzenden Richters zu Zugeständnissen für weiteren aktiven Lärmschutz bereit.

Rund 90 Bürger, die entlang der Bahntrasse in Dachau und Karlsfeld wohnen, waren zur Verhandlung nach München gekommen, im größten Sitzungssaal mussten zeitweise mehrere Menschen ohne Sitzgelegenheit dem Sitzungsverlauf folgen. Nach zehn Stunden war jedoch zunächst kaum Zählbares für die Bürger zustande gekommen. Der Vorsitzende Richter des 20. Senats, Werner Reiland, war zunächst auf einen Vergleich zwischen den Klägern und der Bahn aus. Mehrmals forderte er die Vertreter der DB AG auf, an „bestimmten Problemstellen, etwa an den Weichenbereichen, noch etwas zu tun“. Gleichwohl ging weder der Vertreter des beklagten Eisenbahnbundesamts (EBA), Frank Berka, noch der Anwalt der DB Netz AG, Heribert Fislake, auf diese deutlichen Hinweise ein. Fislake betonte, die Bahn sehe „keinerlei Spielraum für mehr aktiven Lärmschutz“, denn es gebe keinen Anhaltspunkt, dass die Entscheidung des EBA rechtswidrig gewesen sei.

Dabei hatte das EBA, das den Beschluss für Dachau-Nord und Karlsfeld nicht in der eigentlich zuständigen Außenstelle München, sondern in Karlsruhe hatte erstellen lassen, erst vor wenigen Tagen per Fax eine ausführliche Erläuterung zu der Entscheidung nachgereicht. Die Federführung des Verfahrens liegt inzwischen wieder bei der Außenstelle München.

Die Bürger halten jedoch, vertreten von Rechtsanwalt Herbert Kaltenegger und Gutachter Gerhard Steger, weiter daran fest, dass in bestimmten Bereichen, etwa dort, wo die Mittelwände wegen Weichen unterbrochen sind, eine Erhöhung der Lärmschutzwände von vier auf fünf Meter eine Optimierung für zahlreiche Anwesen bedeuten würde. Unterstützt wurden die Anwohner von Wolfgang Hendlmeier vom Landesamt für Umweltschutz, der als unabhängiger Gutachter sagte, diese Erhöhung würde im Nahbereich sehr viel mehr als die immer angeführten zwei Dezibel bringen.

Vor der Entscheidung des Gerichts werden nun noch einmal Schriftsätze gewechselt. (Ausführlicher Bericht folgt)

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