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Karlsfeld klagt ...
Eigener Lärmschutz kostet Millionen
Stadt Dachau klagt ...
BI will ICE-Beschluss anfechten
Gemeinde prüft Klage ...
Lärmschutz „unbefriedigend“
ICE-Lärmschutz unbefriedigend
Paragraphen sind kein Lärmschutz
Eigenfinanzierter Lärmschutz möglich
Dachau beim Lärmschutz benachteiligt

Dachauer SZ – Lokalausgabe der Süddeutschen Zeitung für den Landkreis Dachau, Sa./So. 28./29.04.2001



Dachauer wollen ebenfalls klagen

Dachau – Zahlreiche potentielle Kläger haben sich auf den Aufruf der Stadt, gegen den Planfeststellungsbeschluss zur ICE-Trasse vorzugehen, gemeldet. Nach Angaben der stellvertretenden Bauamtsleiterin Ariane Jungwirth habe „reges Interesse“ bei den Betroffenen bestanden. Rund 50 Anwohner entlang der Bahn hätten angeboten, zusammen mit der Stadt auf eine Verbesserung des Lärmschutzes zu klagen. Nun gelte es, „die Leute herauszusuchen, wo eine Klage am aussichtsreichsten ist“, sagte Jungwirth. Vor allem an den beiden „neuralgischen Punkten“ – an beiden Eisenbahnbrücken an der Münchner und der Schleißheimer Straße – sieht man gute Chancen.
rop

Karlsfeld klagt gegen ICE-Planfeststellung
Gemeinde will das Vorgehen entlang der Bahnstrecke finanziell unterstützen

Von Gudrun Passarge

Karlsfeld – Die Gemeinde Karlsfeld wird gegen den ICE-Planfeststellungsbeschluss klagen. Das beschloss der Gemeinderat am Donnerstagabend einstimmig. „Es bestehen Aussichten, vernünftige Ergebnisse zu erzielen“, sagte Bürgermeister Fritz Nustede (SPD).

Unterstützt werden soll auch die Klage betroffener Bürger in den Bereichen Wehrstaudenstraße, Bayernwerkstraße und in der Rothschwaige. Rechtsanwalt Kaltenegger von der Kanzlei Labbé und Partner wies jedoch auf das Anliegen der Bürger hin, „dass sie finanziell nicht ruiniert werden können“. Die Gemeinde sagte finanzielle Unterstützung zu. Einen konkreten Betrag wollte Nustede „schon aus fiskalischen Gründen“ allerdings nicht nennen.

Einig waren sich Rechtsanwalt und alle Fraktionen, dass es ein außerordentliches Verdienst der Bürgerinitiative für Lärmschutz gewesen sei, in so kurzer Zeit die Musterkläger zu finden. Ihr wurde deswegen ausdrücklich Dank ausgesprochen. Der Anwalt nannte die Zahl der Musterkläger „nicht überall optimal, aber in passabler Dichte“.

Kaltenegger befürwortete die Klage aus zwei Gründen. Zum einen sei sie Voraussetzung, um den Lärmergänzungsanspruch für die Zukunft abzusichern. Außerdem versprach sich Kaltenegger, „zumindest dem Planungsträger Schwierigkeiten zu bereiten“. Nach einem „Kantinengerücht“ gebe es zudem Hinweise, dass das „besonders überwachte Gleis (BüG) vor dem Bundesverwaltungsgericht wieder zur Disposition steht“.

Ungenaue Definitionen

Gutachter Gerhard Steger kritisierte, die Lärmschutzwände seien im Planfeststellungsbeschluss nur „sehr ungenau definiert“. „Das hat uns die Arbeit sehr schwer gemacht.“ Nach seiner Aussage sei bei den von der Gemeinde und der BI geforderten höheren Lärmschutzwänden mit einer Geräuschminderung von 1,5 Dezibel im Schnitt zu rechnen.

Alle Fraktionen waren sich einig, die „Chance“ einer Klage unbedingt zu nutzen. Die CSU-Gemeinderäte Holger Linde und Andreas Froschmayer stellten die Prognosen der Bahn zum Güterverkehr in Frage. Wenn in den kommenden Jahren tatsächlich mehr private Betreiber den Güterverkehr übernähmen, seien die Zahlen „nicht prognostizierbar“, meinte Froschmayer. Rechtsanwalt Kaltenegger gab ihm Recht. Seiner Meinung nach seien die Prognosen der Bahn falsch, was aber bisher kein Gericht auch habe gelten lassen.
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