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Kosten contra Gesundheitsschutz

Dachauer Nachrichten – Lokalausgabe des Münchner Merkur für den Landkreis Dachau, 21.07.2000



Kosten contra Gesundheitsschutz
Gespräch der ICE-Bürgerinitiativen mit Eisenbahn-Bundesamt in Berlin

Dachau/Berlin (uhö) – Auf Drängen der Vereinigten Bürger-Initiativen im Landkreis Dachau und der Stadt München zur ICE-Planung und in Sachen Lärmschutz an der Trasse München-Ingolstadt fand in Berlin ein Gespräch mit dem Präsidenten des Eisenbahn-Bundesamts, Horst Stuchly, seinen Mitarbeitern und der SPD-Bundestagsabgeordneten Uta Tietze-Stecher statt. In der Gruppe der Bürgerinitiativen sind die Stadt München durch Winfried Raab, Karlsfeld durch Hansjörg Lassen, Dachau durch Henry Kühner, Hebertshausen durch Manfred Pfeifer und Petershausen durch Elisabeth Kraus vertreten. In einem Protokoll des Gesprächs in Berlin heißt es:

----„Es wurde deutlich, dass dem EBA (Eisenbahn-Bundesamt) vom Gesetzgeber Aufgaben übertragen wurden, die zu einem inneren Konflikt führen müssen. Einerseits muss das EBA als neutrale Aufsichtsbehörde die Planungen der Bahn – auch hinsichtlich des gesetzlich vorgeschriebenen Lärmschutzes – prüfen und genehmigen. Andererseits ist das EBA auch für die Finanzierung von Bahnprojekten mit Bundesmitteln verantwortlich und muss die Kosten so niedrig wie möglich halten. Das erschwert einen optimalen Lärmschutz schon in der Planung“.

----Die Bürgerinitiativen halten das für einen nicht tragbaren Zustand. Sie fordern daher die Politiker auf, die Aufgaben des EBA widerspruchsfrei zu definieren.

----Uta Tietze-Stecher forderte ein Verkehrslärmschutzgesetz, das die Festschreibung von Emissions-Pegeln für die Bahn vorschreibt. In Berlin sei zwar schon ein Konsens zwischen den Bürgerinitiativen, die von Lärmschutzberater Gerhard Steger unterstützt wurden, und den Vertretern des EBA ersichtlich geworden.

----Bei der Bewertung von Lärmschutzkriterien wie „Schienenbonus“ und „besonders überwachtes Gleis (BüG)“ vertrete die Bahn einen Standpunkt, der dem Gesundheitsschutz der Bürger zugunsten geringfügiger Kosteneinsparungen zuwider laufe. Das gleiche gelte für die Abwägung zwischen aktivem Lärmschutz (Lärmschutzwänden) und dem billigeren, passiven Lärmschutz (Lüftung durch Ventilatoren bei geschlossenen Schlafzimmerfenstern).

----Das Bundesverwaltungsgericht in Berlin verschließe sich neuen Erkenntnissen und urteile zugunsten der Sparpolitik der Bahn und nicht für die lärmgeplagten Bürger. Die Bürgerinitiativen kündigten an, ihr Recht durch Klagen einzufordern. Die finanziellen Mittel dafür stünden bereit.
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