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Aktuelle Aktion(en) – Karlsfeld
Liebe Mitglieder in unserer Gemeinschaft, liebe Bürgerinnen und Bürger, die noch Mitglieder werden wollen, um uns zu unterstützen! Seit fünf Jahren kämpfen wir mit Unterstützung der Anwaltskanzlei Labbé & Partner (H. Kaltenegger) und der Lärmschutzberatung Steger & Piening (G. Steger) gegen die Deutsche Bahn AG (DB) für die Einhaltung der gesetzlichen Grenzwerte mit aktivem Lärmschutz. Da die DB außer den mit der zweiten Planauslegung zugesagten Verbesserungen nicht bereit war, weitere Nachbesserungen anzubieten, haben wir zusammen mit unserem Rechtsanwalt und Lärmschutzexperten geeignete Kläger, stellvertretend für alle lärmbetroffenen Bürger, ausgewählt und in Abstimmung mit Bürgermeister und Gemeinderat den Rechtsweg beschritten.
Die, bisher von der DB bei der Berechnung der Lärmschutzmaßnahmen in Anspruch genommenen Privilegien – zum Nachteil der lärmbetroffenen Bürger – sind nicht mehr zu rechtfertigen. Aufgrund vorliegender Studien und Gutachten zur Lärmwirkungsforschung können nach Meinung von Lärm- und Rechtsexperten die Verwaltungsgerichte bei objektiver Beurteilung die bisher für die DB geltenden Sonderregeln nicht länger aufrecht erhalten. Wir haben uns für die Klage entschieden, weil wir aufgrund neuer Erkenntnisse und Urteile des Bundesverwaltungsgerichts gute Chancen, insbesondere in einer Revisionsklage, für uns sehen. Aber auch, um der DB gegenüber unsere gemeinsame Stärke zu signalisieren. Denn deren Ziel ist eindeutig, die betroffenen Bürger durch die eingeschlagene Taktik zu zermürben und zur Aufgabe zu bringen. Das Ziel unserer Klage ist, weitere Verbesserungen beim Lärmschutz zu erreichen. Die Klage wird aber nicht nur den angebotenen Lärmschutz in Frage stellen, sondern auch folgende Grundlagen angreifen, aus denen sich der Umfang des Lärmschutzes ergibt:
Die benachbarten Bürgerinitiativen München und Dachau-Nord haben aufgrund wesentlich höherer „Einstiegsbeträge“ der einzelnen Mitglieder einen beträchtlichen finanziellen Rückhalt. Wir benötigen zur Erreichung unserer gemeinsamen Ziele ebenfalls dringend Ihre finanzielle Unterstützung und das trotz der Kostenbeteiligung der Gemeinde, die mit eigenen Grundstücken an der Bahn selbst betroffen ist. Die erforderlichen Mittel belaufen sich auf ca. 50.000,- €. Aber was sind Fünfzig Tausend Euro für alle betroffenen Bürger, wenn durch den Bahnlärm der Wert jedes einzelnen Grundstücks, Hauses und jeder betroffenen Wohnung um ca. 25 % sinkt. Das wurde bei durchgeführten Verkaufsversuchen ermittelt und kann nachgewiesen werden. Bei dem geplanten viergleisigen Ausbau der Hochgeschwindigkeitsstrecke handelt es sich um ein „Jahrhundertbauwerk“. Vorläufig sollen 436 Züge je Tag/Nacht verkehren – mit steigender Tendenz! Bestätigt wird dies u.a. durch ganzseitige Werbeanzeigen der Bahn, in denen auf eine Zunahme des Güterverkehrs um bis zu 65 % bis zum Jahr 2015 hingewiesen wird. Falls die Bürger vor dem zu erwartenden Bahnlärm nicht ausreichend geschützt werden, werden sich ihre Lebensbedingungen und die der nachfolgenden Generationen drastisch verschlechtern. Es geht wirklich um die Erhaltung der – oftmals nur mit großen Anstrengungen – geschaffenen Werte Ihres Grund-, Haus- oder Wohnungs-Eigentums. Ferner geht es um die Erhaltung und Sicherung Ihrer Lebensqualität und nicht zuletzt um die Erhaltung Ihrer Gesundheit. Es ist wissenschaftlich nachgewiesen, dass Lärm gesundheitliche Schäden, z.B. Gehör- und Nervenschäden und vor allem Herz-/ Kreislauferkrankungen, verursacht. Wenn wir unsere berechtigten Forderungen nach besserem Lärmschutz jetzt nicht einklagen und ggf. in einem Revisionsverfahren erstreiten, wird dazu später nie mehr eine Gelegenheit bestehen. Von dem, was wir bisher für die Erhaltung unserer Lebensqualität und Werterhaltung erreicht haben und noch erreichen wollen, sind nicht nur die direkten Bahnanlieger und die Mitglieder der BI, sondern viele Karlsfelder Bürgerinnen und Bürger betroffen. Deshalb rechnen wir damit, dass alle Lärmbetroffenen geschlossen hinter unseren gemeinsamen Bemühungen um besseren Lärmschutz stehen und die Erreichung unserer Ziele finanziell unterstützen. Aus diesem Grund bitten wir Sie, sich an den auf uns zukommenden Kosten zu beteiligen. Es kommt auf jeden finanziellen Beitrag an! Dazu haben wir ein Formblatt vorbereitet (siehe unten). Wir bitten Sie freundlich, den unten beigefügten Vordruck schnellstmöglich (bis Ende Januar 2002) ausgefüllt an einen der unten aufgeführten Vorstände zurückzugeben. In der Hoffnung auf Erfolg und mit allen guten Wünschen für das Jahr 2002 sind wir Ihre Vorstände
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