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Aktuelle Aktion(en) – München
Planfeststellungsverfahren Das Planfeststellungsverfahren für den Planungsabschnitt München 82M ist durch die Erlassung des Planfeststellungsbeschlusses am Montag, den 24.09.2001 beendet. Hierzu fanden zwei Anhörungsverfahren statt, die aus Sicht der Betroffenen mit den Erörterungen am 25.-27.11.1996 und am 26.01.2000 endeten. Die, von den Ausbaumaßnahmen der ICE-Trasse betroffenen Bürger konnten jeweils zuvor während den beiden vierwöchigen Planauslegungen (06/1996 und 10/1999) sowie weiteren zwei Wochen danach Einwendungen gegen die, von der DB AG vorgelegten Pläne geltend machen. Vom 24.09.2001 bis 08.10.2001, d.h. nur 10 Werktage lang, wurde der Planfeststellungsbeschluss für den Münchner Planungsabschnitt 82M von der Stadt München ausgelegt. Es ist gleichzeitig die Baugenehmigung für die ICE-Trasse. (siehe auch: Pressebericht vom 26.09.2001) Musterklage Viele Betroffene haben Einwendungen in schriftlicher und anschließend bei den Erörterungen mündlicher Form vorgebracht. Leider wurden zahlreiche Planungsmängel von den Verantwortlichen der Bahn nicht berücksichtigt oder bewusst ignoriert. In unserem Planungsabschnitt 82M wurden aus organisatorischen Gründen fünf Gruppen gebildet, auch als Klagegemeinschaften bezeichnet. Daraus haben sich 18 Betroffene zu einer Gemeinschafts- bzw. Musterklage entschlossen. Die Klageschrift wurde durch Herrn RA Kaltenegger von der Kanzlei Labbé & Partner fristgerecht, am 17.12.2001 beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof eingereicht. Die Kläger sind Vertreter der jeweiligen Klagegemeinschaft und stammen aus der Grandauerstraße, Ganzenmüllerstraße, Freseniusstraße, Bauseweinallee, Härtingerstraße, Frauendorferstraße und Am Nymphenbad.
Klagegemeinschaften In unseren letzten vier Informationsveranstaltungen am 10.02.2000, 24.07.2000 und 16.07.2001 im Gasthof »Alter Wirt« und am 27.09.2001 im Gasthof »Wienerwald« in Obermenzing wurde über die Bildung von Klagegemeinschaften diskutiert. Folgende Kriterien waren dabei ausschlaggebend:
Herr Rechtsanwalt Kaltenegger hat uns bisher während des gesamten Verfahrens – Planfeststellung und Klageerhebung – vertreten. In unseren Versammlungen am 10.02.2000 und 16.07.2001 hat er darüber gesprochen, dass für die aussichtsreiche Durchführung einer Musterklage ca. 50.000,- € für zwei Instanzenzüge vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof und dem Bundesverwaltungsgericht erforderlich sind. Wie erwähnt, ist ein Teil dieser Geldmittel bereits vorhanden. Dennoch wird es entscheidend darauf ankommen, dass in den jeweiligen Klagegemeinschaften weitere Aktivitäten zur Beschaffung der noch fehlenden Finanzmittel entwickelt werden. Klageschwerpunkte In jeder Klage, deren Ergebnis zunächst zwar nur im Verhältnis Deutsche Bahn zum jeweiligen Kläger rechtliche Wirkung hat, wird u.a. die, für uns alle besonders wichtige Einzelfrage der Festlegung einer Obergrenze der Geräuschemissionen insgesamt zu klären sein. Die Bahn hat ihre Planung permanent aktualisiert mit dem Ziel, den zu erwartenden Lärm rechnerisch nach unten zu korrigieren. Es geht schlichtweg um Einsparungen beim aktiven Lärm- und damit Gesundheitsschutz der Bahnanlieger. Die Methode mag auch funktionieren, solange sich die Bahn nicht, wie bisher, an ihre Prognose halten muss. Das jüngste Beispiel, wo die Bahn gegen ihre eigene Planung geklagt hat, zeigt, wie labil die bahneigenen Berechnungen sind. Hier gilt es, diesen Machenschaften ein Ende zu bereiten! Somit entfaltet die gerichtliche Entscheidung dieser Frage nicht nur Wirkung für den konkreten Kläger, sondern auch für jeden an der Strecke wohnenden Bürger. Dadurch nehmen auch diejenigen an der Entscheidung dieser Rechtsfrage teil, die zwar Geld gespendet haben, aber nicht einer konkreten Klagegemeinschaft zugeordnet werden können. Spendenrückerstattung Bis zur Erlassung des Planfeststellungsbeschlusses galt folgende Vereinbarung: Sollte es im Fall mangelnder Geldmittel oder bei einem zufriedenstellenden Kompromiss mit der Bahn zu keinerlei Klagen kommen, werden die Spendengelder anteilig, nämlich reduziert um die Begleichung bis dahin entstandener Kosten für Gutachter, Rechtsanwalt, etc. an die Spender wieder zurückgezahlt. Konkret in Zahlen ausgedrückt, würden etwa 90% der gespendeten Summen zurückerstattet. Dieser Prozentsatz erhöht sich freilich, je mehr Bürger sich finanziell beteiligen. Falls sich Einzelpersonen, die Geld gespendet haben, dann doch zu einer eigenen, durch sie selbst finanzierten Klage entscheiden, erhalten sie ihr gespendetes Geld voll zurück. Durch ihre Individualklage übernehmen sie schließlich eine besonders hohe Kostenbelastung, und der Ausgang ihrer Klage kann zumindest in der Frage der Obergrenze der Lärmemission Wirkung für alle haben. Inzwischen wurde die Musterklage eingereicht. Die zahlreichen Spendengelder sind hierfür teilweise verplant. Nähere Einzelheiten zu diesem Thema erfahren Sie, wenn Ihnen bekannt, bei den Sprechern der Klagegemeinschaften oder per E-Mail. An dieser Stelle möchten wir uns bei Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Kooperation bedanken und stehen für Rückfragen gerne zur Verfügung. Auch können Sie uns über Ihre Vorstellungen hierzu per E-Mail informieren und Vorschläge für künftige Schritte machen. Dr. S. Reich, U. Lauckner, W. Raab |
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