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Aktiver Schallschutz

Die, von der DB AG geplanten aktiven Schallschutzmaßnahmen reduzieren sich derzeit nur auf die Errichtung von Schallschutzwänden und dem umstrittenen Besonders überwachten Gleis (BüG).
Die Bemessung der Wandhöhen erfolgt ab Schienenoberkante.
Die abgebildete Skizze zeigt den Planungsstand mit Berücksichtigung des Planfeststellungsbeschlusses (PFB) vom 24.09.2001. Die in verschiedenen Blautönen eingefärbten Wandhöhen sind im PFB festgelegt – die grün gefärbten Wanderhöhungen und -erweiterungen entsprechen (seit Beginn der Planungen) den Forderungen der Bürgerinitiative Bürger für Lärmschutz, bzw. dem Schallschutzkonzept der Firma Steger & Piening GmbH. Letztere sind nicht Bestandteil des PFBs und müßten ggf. eingeklagt werden.