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Grunderwerb privater Flächen

Auch im Planungsabschnitt 82M München sollen während der Bauphase der ICE-Trasse private Grundstücksflächen vorübergehend, d.h. für einen Zeitraum von etwa fünf Jahren, für Baustelleneinrichtungen genutzt werden.
Die Planfeststellungsunterlagen behandeln dieses Thema äußerst spärlich. Neben unspezifischen Angaben in der »Umweltverträglichkeitsstudie (UVS)« und im »Landschaftspflegerischen Begleitplan« befinden sich am Ende der Planfeststellungsunterlagen nur ein Grunderwerbsverzeichnis und dazu passend Grunderwerbspläne im Maßstab 1:1000. Eine eingehendere Erläuterung der geplanten Maßnahmen fehlt.

Zum »Baubetrieb« heißt es im »Landschaftspflegerischen Begleitplan«:
    »Von Baustelleneinrichtung und vom Baubetrieb gehen folgende Projektwirkungen aus:

  • Vorübergehende Landinanspruchnahme durch Baustelleneinrichtungen (Maschinenpark, Materiallager, Unterkünfte und Baustraßen) bedingt die Zerstörung von Vegetation und Lebensräumen sowie – zumindest vorübergehend – den Entzug oder die Änderung von Nutzungen und Bodenverdichtungen.
  • Abtrag und Umlagerung von Erdstoffen bedingen u.a. eine Veränderung des Gefüges natürlich gewachsener Böden, eine Erhöhung der Bodenerosion sowie zumindest vorübergehend den Entzug oder die Störung von Nutzungen.
  • Ab- und Umleitung von Wasser und ggf. vorübergehende Eingriffe in aufgedeckte Grundwasser.
  • Bautätigkeit und Transport überschüssiger Erd- und Gesteinsmassen verursachen Immissionen in Form von Lärm, Erschütterungen, Abgasen und Stäuben.
  • Trennwirkungen: Bautätigkeit und Baustelleneinrichtung schränken die Mobilität von Lebewesen ein und verursachen Veränderungen des Landschaftsbildes.

    Die baubedingten Wirkungen sind i.d.R. vorübergehend, d.h., daß nach Abschluß der Bauarbeiten beanspruchte Flächen wieder begrünt und das Landschaftsbild wieder hergestellt werden. Bei der Zerstörung von Vegetation und Lebensräumen entstehen je nach Ersetzbarkeit der betroffenen Biotope auch dauerhafte Eingriffe, da u.U. der ursprüngliche Biotopwert in einigen Fällen nicht wieder hergestellt werden kann. Bei der Wahl der Flächen für Baustelleneinrichtungen und Transportwege werden deshalb die empfindlichsten Bereiche nur in unvermeidbaren Fällen beansprucht.«
In der landesplanerischen Beurteilung für die Neubau-/Ausbaustrecke Nürnberg-Ingolstadt-München, die auf Grundlage der eingereichten Pläne und Beschreibungen einschl. der Umweltverträglichkeitsuntersuchung vom Bayerischen Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen im Juni 1991 abgegeben wurde, heißt es jedoch u.a.:
    »Der Schutz von trassennahen Biotopflächen vor allen direkten und indirekten Beeinträchtigungen durch den Baubetrieb sowie insbesondere vor Verfüllung mit Überschußmaterial ist zu gewährleisten.«
Widersprüchlich ist auch die Beschreibung der »Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung von Eingriffen«:
    »[...] Zur Minderung der Eingriffswirkungen ist das Hauptaugenmerk auf die Bauausführung zu richten. Im Planungsabschnitt 82M (München) erfolgt die Bauabwicklung vom Gleis aus bzw. innerhalb des Baufelds und über vorhandene Straßen und Wege. Eine Errichtung von Baustraßen ist nicht vorgesehen.
    Die Lage der erforderlichen Baustelleneinrichtungsflächen wird unter Schonung empfindlicher Bereiche festgelegt. [...]«
Zu den »Baubegleitenden Vorsorge- und Schutzmaßnahmen« gibt die Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) in Anlehnung an das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG §8, Abs.2) und Bayerische Naturschutzgesetz (BayNatSchG Art. 6b) Auskunft:
    »Beim Ausbau bzw. Anbau weiterer Gleise an eine vorhandene Strecke ist darauf zu achten, daß die Eingriffe in Landschaft und Natur und die Umweltauswirkungen durch den Baubetrieb möglichst gering gehalten werden (ökologische Bauüberwachung).

    Deshalb sind frühzeitig Vorsorge- und Schutzmaßnahmen zur Verminderung von baubedingten Umweltbelastungen zu überlegen und in die weiterführenden Planungen mit einzubeziehen, damit sie bei der Baudurchführung wirksam umgesetzt werden können. Des weiteren sollen die Vorsorge- und Schutzkonzepte den am Bau Beteiligten, insbesondere den ausführenden Firmen als Vorgabe für eine umweltschonende Baudurchführung dienen sowie zur Verminderung von Umweltbelastungen beitragen.

    Es werden deshalb im Rahmen der Landschaftspflegerischen Begleitpläne und der nachfolgenden Ausführungsplanung Maßnahmenkataloge erarbeitet, die Vorschläge zur Gestaltung, zur Durchführung und Begleitung der Bautätigkeiten sowie Optionen zur Rekultivierung und Renaturierung im Baueingriffs- und Bauumgriffsbereich enthalten. Im einzelnen sind die Maßnahmen ortsspezifisch und von dem jeweiligen Schutzgut abhängig. Jedoch läßt sich folgender genereller Maßnahmenkatalog nennen:

    Unmittelbare Eingriffsstellen bzw. Baubereiche

  • Sicherung des Oberbodens

    Vor Beginn der Bauarbeiten ist im unmittelbaren Baubereich der Oberboden abzuschließen und fachgerecht in seitlichen Mieten zu lagern (vgl. DIN 18915, Blatt 3). Damit soll gewährleistet werden, daß das Bodenleben weitgehend erhalten bleibt und für die Renaturierung der Eingriffsstellen ein intakter, standorttypischer Oberboden mit entsprechendem Saatgutpotential zur Verfügung steht.
    Die Oberbodenmieten sind grundsätzlich so anzulegen, daß sie während der Bauzeit geschont werden.

  • Schaffung neuer Lebensräume und Biotopstrukturen

    Sofern durch die Baumaßnahmen unmittelbar in Vegetationsstrukturen eingegriffen wird, ist dafür Sorge zu tragen, daß entweder eine Verlegung oder Verpflanzung an anderer Stelle (z.B. Heckenverpflanzung, Graben- und Bachverlegung) oder aber die Neuanlage von entsprechenden Biotopstrukturen angrenzend an die Baumaßnahme (z.B. Schaffung neuer Waldgürtel beim Anschnitt vorhandener Waldsäume oder bei Durchquerung von Wäldern) frühzeitig vorgenommen wird. Dadurch wird die Möglichkeit des Rückzugs der Lebewesen aus dem unmittelbaren Baubereich rechtzeitig eingeleitet.

  • Sammlung und Ableitung von Tagwasser und Grundwasser

    Das im Baustellenbereich anfallende Tag- und Sickerwasser ist möglichst wenig durch Bauaktivitäten zu belasten (Eintrübungen durch Feinstteilchen und dgl. sind im Rahmen des Möglichen zu verhindern), um beim Abfließen in den Vorfluter Verschmutzungen zu vermeiden.
    Des weiteren ist anzustreben, daß Schicht- und Grundwasser innerhalb von Abtrag und Ausbruchsbereichen separat gesammelt und abgeleitet wird (entweder dem Vorfluter zugeführt oder wieder in den Grundwasserkörper versickert), um so Belastungen des Wassers infolge des Baubetriebs und der Bauaktivitäten (Eintrübungen u.a.) zu vermeiden.

  • Baustelleneinrichtungsflächen und Transportwege

    Generell sind die Baustelleneinrichtungsflächen möglichst so anzulegen, daß sie keine ökologisch hochwertigen Bereiche in Anspruch nehmen, einen Rückbau leicht ermöglichen sowie die Oberflächenwassersammlung und -ableitung gut kontrollierbar ist. Sie sollen möglichst kurze Zufahrten von öffentlichen Verkehrswegen haben, damit so Umweltbelastungen aus der Zufahrt vermieden werden und die Zufahrten zu den Baubereichen innerhalb der eigentlichen Baufläche direkt erfolgen können.

    Die Baustelleneinrichtungsflächen sollen generell nicht asphaltiert werden, um so umweltschädigende, bituminöse Stoffe aus dem Baustellenbereich fernzuhalten und den Umfang an Bauschutt, der beim Rückbau dieser Flächen anfällt, gering zu halten. Aus Umweltschutzgründen sollen die zu befestigenden Verkehrsflächen sowie die Flächen, auf denen Container zur Entsorgung von Hausmüll- und Abfallstoffen stehen, als zementgebundene Schotterflächen oder Betondecken errichtet werden.

    Die Baustelleneinrichtungsflächen sind gegebenenfalls gegenüber empfindlichen Bereichen durch Bauzäune abzugrenzen, um randliche Eingriffe zu vermeiden.

    Die direkt an den Bauzaun angrenzenden Einrichtungsflächen sollen, soweit möglich, nur durch emissionsarme Einrichtungen genutzt werden, um Belastungen des Bodens und der Vegetation z.B. infolge der Abgase von Kraftfahrzeugen u.ä. zu vermeiden. Innerhalb der Baustelleneinrichtungsflächen ist darauf zu achten, daß Niederschlagswasser aus den Verkehrsflächen und den Betriebsflächen getrennt vom übrigen abgeleitet wird, wobei auch hier die ordnungsgemäße Sammlung und ggf. Reinigung vor Einleitung in den Vorfluter vorzusehen ist.

    Um die Lagerung größerer Treibstoffmengen und fahrlässige Verunreinigung von Boden, Grundwasser und Gewässern zu vermeiden, sollte das Auftanken von Fahrzeugen und Baumaschinen von Tankfahrzeugen aus vorgenommen werden.

  • Die Zufahrten zu bzw. die Transportwege innerhalb der Baubereiche sollen möglichst von bestehenden Straßen (Gemeinde-, Feld- und Waldwege) aus erfolgen. Dies gilt insbesondere dann, wenn diese Wege bereits befestigt sind und Beton- oder Asphaltdecken besitzen. Sofern Wald- und Feldwege innerhalb geschlossener Tabubereiche liegen, die aufgrund ihrer ökologischen Bedeutung vor Eingriffen durch die Baumaßnahme geschont werden müssen, ist dafür Sorge zu tragen, daß eine Befahrung durch Baustellenverkehr weitestgehend ausgeschlossen wird.

    Vorrangig soll der Abtransport von Abtragsmassen und die An- und Abfahrt von Baugeräten sowie Baumaterialien auf dem bestehenden Wegenetz erfolgen. Neue Wege sollen möglichst sparsam angelegt werden.«
Welche Maßnahmen nun konkret jeder einzelne Bahnanlieger zu erwarten hat, bleibt nach wie vor ungewiss. In der UVS heißt es: »[...] Die vorübergehende Landinanspruchnahme für Baustelleneinrichtungen wie Maschinenpark und Transportwege ist derzeit nicht exakt abschätzbar. [...]« Derzeit versuchen, von der Bahn beauftragte »Fachleute« eine Art Bestandsaufnahme durch Besichtigen der betroffenen Grundstücke durchzuführen. Viele Anlieger werden somit erst jetzt auf den bevorstehenden Eingriff aufmerksam gemacht. Welche Emotionen bei den Betroffenen geweckt werden, kann sich jeder ausmalen. Alte Baumbestände, jahrzehntelang gewachsene Gartenstrukturen, mühevoll aufgebaute Gartenhäuser etc. sollen aller Voraussicht nach verschwinden. Viele Strukturen sind nicht mehr zu ersetzen, oder es dauert Jahre, bis die Spuren des bevorstehenden Eingriffs in Privatbereich allmählich verschwinden.

Hierbei tritt erneut die Planungsmoral der DB AG zutage. Die aktuelle Bestandsaufnahme hätte auch vor Beginn des Planfeststellungsverfahrens durchgeführt werden können. Die Vermutung liegt nahe, dass die Bahn auch hier Wert auf eine möglichst geringe Informationspolitik legt. Erst jetzt, nachdem die Frist zur Einreichung von Einwendungen der Bürger gegen die geplanten Maßnahmen abgelaufen ist, erscheinen die besagten »Fachleute« vor Ort.

Der begründete Verdacht liegt nahe, dass bei den Planern der Bahn der Umweltschutzgedanke kaum zum Tragen kommt. Vielmehr werden die Entscheidungskriterien für die Beanspruchung von Flächen Dritter auf rein finanzielle Gesichtspunkte reduziert – was kostet der Einsatz von Spezialgerät im Vergleich zur Abholzung eines alten Baumbestandes und der Neuanpflanzung vergleichsweise junger Gewächse, von der Zerstörung ideeller Werte ganz zu schweigen.

Technisch gesehen gibt es jedenfalls kein Argument für die Beanspruchung privater Grundstücke!


Die betroffenen ca. 57 Privatgrundstücke mit Wohnbebauung befinden sich in den Bereichen:

StraßeAnzahl
Am Nymphenbad 8
Bauseweinallee 54-90, 100 (gerade)
Ganzenmüllerstr. 28-34 (gerade)
Karl-Gayer-Str. 28
Peter-Müller-Str. 11-51 (ungerade)
1
22
4
1
29

Privat genutzte, von der Bahn gepachtete Flächen sind hierbei nicht berücksichtigt.


Siehe auch: (Aktuelle) Presseberichte – München:
Kahlschlag unvermeidbar?
ICE-Ausbau: Es wird ernst
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