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Münchner Merkur vom 03.06.2002


„Das grenzt schon an Rechtsbeugung“
Anlieger der ICE-Strecke München-Ingolstadt kämpfen für mehr Lärmschutz


VON MAX FREISLEDER Karlsfeld - Der Ausbau der ICE-Trasse zwischen Ingolstadt und München hat gerade begonnen. Die Bahn preist ihr Bauvorhaben in den höchsten Tönen. Der geplante Lärmschutz für den Streckenabschnitt Röhrmoos-Obermenzing geht vielen jedoch nicht weit genug (wir berichteten). Lokale Bürgerbewegungen, die sich auf regionaler Ebene in der „Vereinigten Bürgerinitiative für Lärmschutz“ mit Sitz in Karlsfeld (Kreis Dachau) zusammengeschlossen haben, sind überzeugt, dass die Bahn dabei fortlaufend Gesetze missachtet.

Eine Klage der Bürgerinitiative gegen die Bahn AG wurde vor kurzem vom Bayerischen Verwaltungsgericht abgewiesen. Hansjörg Lassen, Kopf der Lärmschutz-Initiative, gibt jedoch nicht auf: „Hier kämpft der Kleine gegen den Großen. Doch wir haben auch das Landesamt für Umweltschutz auf unserer Seite. Wir greifen jetzt erst richtig an“, bekräftigt der Initiativen-Sprecher. Die Karlsfelder sind mit ihrer Klage in Revision gegangen. Lassens Vorwurf, die Bahn-Planung sei im besagten Abschnitt gesetzeswidrig, wird durch das Münchner Gutachterbüro Steger und Piening gestützt: „Der Lärm, den die Trasse erzeugt, liegt trotz Schutzeinrichtungen über den Grenzbestimmungen und ist dort, wo Schutzvorrichtungen komplett fehlen, gesundheitsgefährdend“, stellt Gerhard Steger fest.
Lassen sagt, das Landesamt habe schon vor Jahren im Planfeststellungsverfahren „exakt die gleichen Messergebnisse“ vorgewiesen wie Steger.
„Das Gericht hat unsere Einwände völlig ignoriert.“
Gutachter Gerhard Steger

Mit Blick auf die bisherige Rechtssprechung verweist der Karlsfelder auf ein persönliches Schreiben des bayerischen Umweltministers Werner Schnappauf. Darin sagt der Minister den Lärmgegnern die Fortführung einer Untersuchung über einschlägige, juristische Ermessensspielräume zu. Steger nimmt in diesem Zusammenhang kein Blatt vor den Mund: „Das Bayerische Verwaltungsgericht hat unsere Einwände vollkommen ignoriert. Das grenzt schon an Rechtsbeugung.“
Laut Steger und Lassen wurde bei der Klageabweisung mit dem so genannten Schienenbonus und den "besonders überwachten Gleisen" argumentiert. Der Schienenbonus erhöht laut Gesetz den Grenzwert um fünf Dezibel, weil Lärm durch Züge grundsätzlich besser zu ertragen sei als Autolärm. „Die gehen dabei von 260 Zügen täglich aus. Jetzt fahren aber über 500“, kontert Lassen. Besonders überwachte, das heißt wartungsintensive Gleise schrauben den Grenzwert um weitere drei Dezibel nach oben. Steger: „Die Richter wollen nicht sehen, dass sich der Lärm dieser speziellen Schienen zwischen Schallschutzwänden über den Richtwert hinaus verstärkt.“
Wolfram Pfeifer, Sprecher der Hebertshausener „Gemeinschaft für Lärmschutz“, weist auf die Projektpläne der Bahn für das gesamte Gemeindegebiet. Die darauf eingezeichneten Lärmlinien zeigten, dass die Belastungsgrenzen nachts von 49 Dezibel und tagsüber von 59 Dezibel für einen Teil der an die Gleise grenzenden Wohngebiete nicht eingehalten würden.
Pfeifer erklärt, dass in Hebertshausen eine Erhöhung der vorgesehenen Schallschutzwände an der Westseite auf 4,50 Meter (bisher zwei Meter) und im Osten auf drei Meter die gesetzlichen Vorschriften „voll umsetzen“ würde. „Die Zusatzkosten lägen bei 0,2 Prozent der Projektkosten.“ Dringend notwendig sei auch die Umplanung der Mittelwand, die S-Bahn-Gleise statt S- und Fernbahngleise voneinander trenne. Dafür, dass die Bahn in Petershausen exakt die von den Hebertshausenern geforderten Schutzwände genehmigt hat, fällt Pfeifer nur eine Erklärung ein: „Da haben die Münchner entschieden. Für uns ist man in Stuttgart und Karlsruhe verantwortlich.“
Zum „passiven Lärmschutz“, der auf Antrag von der Bahn bezahlten Lärmdämmung von Wohnhäusern, sagt Pfeifer: „Anträge können gestellt werden, wenn der Bebauungsplan rechtskräftig ist.“ Das sei schon viele Monate her. Lassen kritisiert aber, dass ein Mitglied der Bürgerinitiative seit einem halben Jahr vergeblich versuche, der Bahn seinen Bedarf mitzuteilen. Stegers abschließendes Fazit zur Gesamtsituation: „Es ist unerträglich, wie die Bahn ihren Lärmmüll den Leuten in die Gärten schmeißt.“


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